Sozialwidrigkeit der Kündigung : OGH 9 Ob A 78/91 v.8.5.1991 / § 105 ArbVG

Mag eine Kündigung auch zu einer starken Interessenbeeinträchtigung des Arbeitnehmers führen, und die daraus sich ergebenden Einsparungsmassnahmen für den Arbeitgeber relativ zu seinen sonstigen Verwaltungsausgaben gering sein, so kann die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und das Interesse an einer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (2 (1991) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Mag eine Kündigung auch zu einer starken Interessenbeeinträchtigung des Arbeitnehmers führen, und die daraus sich ergebenden Einsparungsmassnahmen für den Arbeitgeber relativ zu seinen sonstigen Verwaltungsausgaben gering sein, so kann die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und das Interesse an einer sparsamen und zweckmässigen Verwaltung die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog