Sozialwidrigkeit der Kündigung : OGH 9 Ob A 78/91 v.8.5.1991 / § 105 ArbVG
Mag eine Kündigung auch zu einer starken Interessenbeeinträchtigung des Arbeitnehmers führen, und die daraus sich ergebenden Einsparungsmassnahmen für den Arbeitgeber relativ zu seinen sonstigen Verwaltungsausgaben gering sein, so kann die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und das Interesse an einer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (2 (1991) Nr.9)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Mag eine Kündigung auch zu einer starken Interessenbeeinträchtigung des Arbeitnehmers führen, und die daraus sich ergebenden Einsparungsmassnahmen für den Arbeitgeber relativ zu seinen sonstigen Verwaltungsausgaben gering sein, so kann die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und das Interesse an einer sparsamen und zweckmässigen Verwaltung die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |