IESG:Keine Bindung der Verwaltung an Versäumungsurteile kein Ausfallsgeld für Urlaubsansprüche der Bauarbeiter : OGH 9 Ob S 11/91 v. 29.5.1991 / § 7 Abs.1 IESG § 1 Abs.3 Z.5 IESG
Der Anspruch der Bauarbeiter gegen die Bauarbeiterurlaubs-und Abfertigungskasse ist nicht gesichert. Die Verwaltungsbehörden sind nicht gem § 7 Abs.1 IESG an Versäumungsurteile gebunden.
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Veröffentlicht in: | Ecolex (2 (1991) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
331.225 Urlaubsentgelt 351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Anspruch der Bauarbeiter gegen die Bauarbeiterurlaubs-und Abfertigungskasse ist nicht gesichert. Die Verwaltungsbehörden sind nicht gem § 7 Abs.1 IESG an Versäumungsurteile gebunden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |