IESG:Keine Bindung der Verwaltung an Versäumungsurteile kein Ausfallsgeld für Urlaubsansprüche der Bauarbeiter : OGH 9 Ob S 11/91 v. 29.5.1991 / § 7 Abs.1 IESG § 1 Abs.3 Z.5 IESG

Der Anspruch der Bauarbeiter gegen die Bauarbeiterurlaubs-und Abfertigungskasse ist nicht gesichert. Die Verwaltungsbehörden sind nicht gem § 7 Abs.1 IESG an Versäumungsurteile gebunden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (2 (1991) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.225 Urlaubsentgelt
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Anspruch der Bauarbeiter gegen die Bauarbeiterurlaubs-und Abfertigungskasse ist nicht gesichert. Die Verwaltungsbehörden sind nicht gem § 7 Abs.1 IESG an Versäumungsurteile gebunden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog