Keine Feststellungsantragslegitimation von nicht gegnerunabhängigen Interessenvertretungen : OGH 9 Ob A 610/90 v.24.4.1991

Da die Organisationsvorschriften der Ärztekammer weder formell noch funktionell die Unabhängigkeit und soziale Eigenverantwortlichkeit der unselbständigen Ärzte auch Dritten gegenüber garantieren, kann ihr die in Anspruch genommene Antragslegitimation als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitn...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
061 Interessenvertretungen
331.116 Kollektivverträge
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-728675 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage