Gleichbehandlung bei Gratifikation : BAG 6 AZR 532/89 v.25.4.1991

Der in den Vorjahren regelmässig erklärte Freiwilligkeitsvorbehalt schliesst die Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz im jeweiligen Jahr der Zahlung nicht aus.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (46 (1991) Nr.24)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikationen
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der in den Vorjahren regelmässig erklärte Freiwilligkeitsvorbehalt schliesst die Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz im jeweiligen Jahr der Zahlung nicht aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog