Betriebsübergabe und Abfertigung : VGH 90/14/0104 v.16.4.1991

Der Finanzbehörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie eine Abfertigungszahlung an den Betrieb übernehmenden Sohn - trotz des zeitlichen Abstandes zum Übergabestichtag - nicht als fremdüblich ansieht und in der Folge nicht als Betriebsausgabe anerkennt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Finanzbehörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie eine Abfertigungszahlung an den Betrieb übernehmenden Sohn - trotz des zeitlichen Abstandes zum Übergabestichtag - nicht als fremdüblich ansieht und in der Folge nicht als Betriebsausgabe anerkennt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog