Beschlagnahme von Bankaufzeichnungen und Bankgeheimnis : VGH 90/14/0112 v.29.1.1991

Verhältnismässigkeitsgrundsatz - wonach der Geheimnisschutz der anderen Kunden einer Bank an dem Beschlagnahmegegenstand nicht dem öffentlichen Interesse an einem bloss negativen Kontrollbeweis im Finanzstrafverfahren gegen den Kunden geopfert werden darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
343.359 Finanzstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verhältnismässigkeitsgrundsatz - wonach der Geheimnisschutz der anderen Kunden einer Bank an dem Beschlagnahmegegenstand nicht dem öffentlichen Interesse an einem bloss negativen Kontrollbeweis im Finanzstrafverfahren gegen den Kunden geopfert werden darf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog