Hinterbliebenenrente nach Selbstmord : OGH 10 Ob S 19/91 v.29.1.1991

Beruht der Selbstmord eines Versicherten auf einem depressiven Syndrom, das ganz wesentlich durch die Folgen eines Arbeitsunfalles und durch die Berufskrankheit ausgelöst und geprägt worden ist, sind Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
616.89-008 Selbstmord
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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