Wenn Geschäftsunfähige ihr Konto überziehen : Der Bundesgerichtshof beanstandet die Haftungsklausel der Banken / BGH Karlsruhe XI ZR 257/90 v.25.6.1991

Die Entscheidung erging aufgrund einer Klage der Kölner Stadtsparkasse gegen einen zahlungsunfähigen Kunden, der sein Girokonto innerhalb eines Monats um rund 55.000 DM durch die Ausstellung von mehr als 60 Euroschecks überzogen und das Geld bei Gaststättenbesuchen ausgegeben hatte. Der Mann gab zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Bankgeschäfte
336.717 Giroverkehr
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Entscheidung erging aufgrund einer Klage der Kölner Stadtsparkasse gegen einen zahlungsunfähigen Kunden, der sein Girokonto innerhalb eines Monats um rund 55.000 DM durch die Ausstellung von mehr als 60 Euroschecks überzogen und das Geld bei Gaststättenbesuchen ausgegeben hatte. Der Mann gab zu seiner Verteidigung an, er sei in dem betreffenden Zeitraum geisteskrank und daher geschäftsunfähig gewesen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog