Sozialversicherungsrechtliche Relevanz arbeitsrechtlicher Vergleiche : VwGH 90/08/0058 v.19.2.1991 / § 11 Abs.2, § 49 Abs.6 ASVG

Auch ein nach einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossener Vergleich über arbeitsrechtliche Ansprüche nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist für die Beurteilung der Dauer der Pflichtversicherung massgeblich. Die Bindung der Sozialversicherungsträger an gerichtliche Entscheidungen steht dem nich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (2 (1991) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch ein nach einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossener Vergleich über arbeitsrechtliche Ansprüche nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist für die Beurteilung der Dauer der Pflichtversicherung massgeblich. Die Bindung der Sozialversicherungsträger an gerichtliche Entscheidungen steht dem nicht entgegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog