Dienstort und Reiseaufwandsentschädigungen bei Arbeitskräfteüberlassung : ASG Wien 16 Cga 1069/90 v.8.4.1991 rechtskräftig
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes 87/14/0024 v.26.6.1990, wonach bei einer Dienstzuteilung von mehr als fünf Tagen ein zusätzlicher Dienstort geschaffen wird, ist nicht anzuwenden, wenn im Kollektivvertrag (hier für die eisen-und metallerzeugende und verarbeitende Industrie) ausdrücklich...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.82F Dienstreisen 331.116 Kollektivverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes 87/14/0024 v.26.6.1990, wonach bei einer Dienstzuteilung von mehr als fünf Tagen ein zusätzlicher Dienstort geschaffen wird, ist nicht anzuwenden, wenn im Kollektivvertrag (hier für die eisen-und metallerzeugende und verarbeitende Industrie) ausdrücklich geregelt ist, dass die Aufwandsentschädigung bei jeder Beschäftigung ausserhalb des ständigen Betriebsortes zusteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |