Dienstort und Reiseaufwandsentschädigungen bei Arbeitskräfteüberlassung : ASG Wien 16 Cga 1069/90 v.8.4.1991 rechtskräftig

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes 87/14/0024 v.26.6.1990, wonach bei einer Dienstzuteilung von mehr als fünf Tagen ein zusätzlicher Dienstort geschaffen wird, ist nicht anzuwenden, wenn im Kollektivvertrag (hier für die eisen-und metallerzeugende und verarbeitende Industrie) ausdrücklich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.82F Dienstreisen
331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes 87/14/0024 v.26.6.1990, wonach bei einer Dienstzuteilung von mehr als fünf Tagen ein zusätzlicher Dienstort geschaffen wird, ist nicht anzuwenden, wenn im Kollektivvertrag (hier für die eisen-und metallerzeugende und verarbeitende Industrie) ausdrücklich geregelt ist, dass die Aufwandsentschädigung bei jeder Beschäftigung ausserhalb des ständigen Betriebsortes zusteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog