Abwehraussperrung ist grundsätzlich zulässig : Der Umfang muss aber im Verhältnis zum Streik stehen / Urteil des Bundesverfassungsgerichts / BVerfG 1 BvR 779/85 v.26.6.1991

In einer ersten Reaktion hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände es begrüsst, dass mit dem Beschluss Aussperrungen als Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite grundsätzlich geschützt und zulässig sind. Ebenso begrüsst der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Entscheidung. Damit h...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.895 Aussperrung
331.892 Streiks
342 Verfassungsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In einer ersten Reaktion hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände es begrüsst, dass mit dem Beschluss Aussperrungen als Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite grundsätzlich geschützt und zulässig sind. Ebenso begrüsst der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Entscheidung. Damit habe das Gericht den Versuch der Arbeitgeber zurückgewiesen, das gewerkschaftliche Streikrecht zu unterlaufen und der Aussperrung als Willkürinstrument der Unternehmer unbegrenzte Aktionsfreiheit zu verschaffen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog