Abwehraussperrung ist grundsätzlich zulässig : Der Umfang muss aber im Verhältnis zum Streik stehen / Urteil des Bundesverfassungsgerichts / BVerfG 1 BvR 779/85 v.26.6.1991
In einer ersten Reaktion hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände es begrüsst, dass mit dem Beschluss Aussperrungen als Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite grundsätzlich geschützt und zulässig sind. Ebenso begrüsst der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Entscheidung. Damit h...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.895 Aussperrung
331.892 Streiks 342 Verfassungsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In einer ersten Reaktion hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände es begrüsst, dass mit dem Beschluss Aussperrungen als Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite grundsätzlich geschützt und zulässig sind. Ebenso begrüsst der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Entscheidung. Damit habe das Gericht den Versuch der Arbeitgeber zurückgewiesen, das gewerkschaftliche Streikrecht zu unterlaufen und der Aussperrung als Willkürinstrument der Unternehmer unbegrenzte Aktionsfreiheit zu verschaffen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |