Ausmass eines Kontrollsystems zur Einhaltung der Arbeitszeit : VGH 90/19/0413 v.19.11.1990

Nur wenn der Arbeitgeber (der verantwortliche Beauftrage) beweist, dass ein Verstoss gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Lenker trotz Bestehens und Funktionierens eines von ihm im einzelnen darzulegenden Kontrollsystems ohne sein Wissen und ohne seinen Willen erfolgt ist, kann ihm ein Verstoss...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.15 Personalinformationssystem
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nur wenn der Arbeitgeber (der verantwortliche Beauftrage) beweist, dass ein Verstoss gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Lenker trotz Bestehens und Funktionierens eines von ihm im einzelnen darzulegenden Kontrollsystems ohne sein Wissen und ohne seinen Willen erfolgt ist, kann ihm ein Verstoss in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht nicht zugerechnet werden / Bescheid aufgehoben, Beschwerde z.T. abgewiesen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog