Ausmass eines Kontrollsystems zur Einhaltung der Arbeitszeit : VGH 90/19/0413 v.19.11.1990
Nur wenn der Arbeitgeber (der verantwortliche Beauftrage) beweist, dass ein Verstoss gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Lenker trotz Bestehens und Funktionierens eines von ihm im einzelnen darzulegenden Kontrollsystems ohne sein Wissen und ohne seinen Willen erfolgt ist, kann ihm ein Verstoss...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.15 Personalinformationssystem 331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nur wenn der Arbeitgeber (der verantwortliche Beauftrage) beweist, dass ein Verstoss gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Lenker trotz Bestehens und Funktionierens eines von ihm im einzelnen darzulegenden Kontrollsystems ohne sein Wissen und ohne seinen Willen erfolgt ist, kann ihm ein Verstoss in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht nicht zugerechnet werden / Bescheid aufgehoben, Beschwerde z.T. abgewiesen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |