KV-Gastgewerbe : OGH 9 Ob A 41/91 v.29.5.1991

Der Begriff des Mindestmonatsbezuges (Tariflohnes) nach Punkt 11 lit.a und c Z.1 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel-und Gastgewerbe beinhaltet nicht auch allfälliges Überstundenentgelt, weil der im Kollektivvertrag angeordnete Vergleich des monatlichen Tariflohnes mit dem...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
380.8 Gastgewerbe
331.116 Kollektivverträge
331.225 Trinkgeld
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Begriff des Mindestmonatsbezuges (Tariflohnes) nach Punkt 11 lit.a und c Z.1 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel-und Gastgewerbe beinhaltet nicht auch allfälliges Überstundenentgelt, weil der im Kollektivvertrag angeordnete Vergleich des monatlichen Tariflohnes mit dem Istlohn für die 'Normalarbeitszeit' sinnvollerweise nur im selben zeitlichen Rahmen, sohin für die monatliche Normalarbeitszeit angestellt werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog