KV-Gastgewerbe : OGH 9 Ob A 41/91 v.29.5.1991
Der Begriff des Mindestmonatsbezuges (Tariflohnes) nach Punkt 11 lit.a und c Z.1 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel-und Gastgewerbe beinhaltet nicht auch allfälliges Überstundenentgelt, weil der im Kollektivvertrag angeordnete Vergleich des monatlichen Tariflohnes mit dem...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
380.8 Gastgewerbe 331.116 Kollektivverträge 331.225 Trinkgeld 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Der Begriff des Mindestmonatsbezuges (Tariflohnes) nach Punkt 11 lit.a und c Z.1 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel-und Gastgewerbe beinhaltet nicht auch allfälliges Überstundenentgelt, weil der im Kollektivvertrag angeordnete Vergleich des monatlichen Tariflohnes mit dem Istlohn für die 'Normalarbeitszeit' sinnvollerweise nur im selben zeitlichen Rahmen, sohin für die monatliche Normalarbeitszeit angestellt werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |