Arbeitsversäumnis durch Autopanne auf Urlaubsrückreise : OLG Wien 33 Ra 3/91 v.19.4.1991

§ 82 lit.f GewO / § 27 Z.4 Angestelltengesetz / Ist ein Arbeitnehmer auf der gemeinsamen Rückreise mit einem Bekannten von seinem Urlaub durch eine Autopanne an dessen Pkw am rechtzeitigen Arbeitsantritt gehindert, liegt ein rechtmässiger Hinderungsgrund vor, der vom Arbeitnehmer nicht verschuldet w...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
656.08 Verkehrsunfall
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 82 lit.f GewO / § 27 Z.4 Angestelltengesetz / Ist ein Arbeitnehmer auf der gemeinsamen Rückreise mit einem Bekannten von seinem Urlaub durch eine Autopanne an dessen Pkw am rechtzeitigen Arbeitsantritt gehindert, liegt ein rechtmässiger Hinderungsgrund vor, der vom Arbeitnehmer nicht verschuldet worden ist, so dass eine Entlassung nicht gerechtfertigt ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog