Arbeitnehmerschutzverpflichtungen bei Arbeitskräfteüberlassung : VGH 90/19/0105 (früher 89/08/0253) v.17.12.1990

Die blosse Tatsache, dass Arbeitnehmer eines Arbeitskräfteüberlassenden Bauunternehmens auf einer nur von einem anderen Bauunternehmen betriebenen Baustelle eingesetzt werden und dieses Unternehmen über die Arbeitskraft der Arbeitnehmer der überlassenden Baugesellschaft verfügen kann, vermag für sic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die blosse Tatsache, dass Arbeitnehmer eines Arbeitskräfteüberlassenden Bauunternehmens auf einer nur von einem anderen Bauunternehmen betriebenen Baustelle eingesetzt werden und dieses Unternehmen über die Arbeitskraft der Arbeitnehmer der überlassenden Baugesellschaft verfügen kann, vermag für sich allein nichts daran zu ändern, dass auch während der Zeit ihrer Verwendung durch den Beschäftiger das überlassende Bauunternehmen Arbeitgeber der so eingesetzten Arbeitnehmer ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog