Arbeitnehmerschutzverpflichtungen bei Arbeitskräfteüberlassung : VGH 90/19/0105 (früher 89/08/0253) v.17.12.1990
Die blosse Tatsache, dass Arbeitnehmer eines Arbeitskräfteüberlassenden Bauunternehmens auf einer nur von einem anderen Bauunternehmen betriebenen Baustelle eingesetzt werden und dieses Unternehmen über die Arbeitskraft der Arbeitnehmer der überlassenden Baugesellschaft verfügen kann, vermag für sic...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.94 Arbeitnehmerschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die blosse Tatsache, dass Arbeitnehmer eines Arbeitskräfteüberlassenden Bauunternehmens auf einer nur von einem anderen Bauunternehmen betriebenen Baustelle eingesetzt werden und dieses Unternehmen über die Arbeitskraft der Arbeitnehmer der überlassenden Baugesellschaft verfügen kann, vermag für sich allein nichts daran zu ändern, dass auch während der Zeit ihrer Verwendung durch den Beschäftiger das überlassende Bauunternehmen Arbeitgeber der so eingesetzten Arbeitnehmer ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |