Fragen zum verfassungsgerichtlichen Beschwerderecht

Besonders seit der Einführung der Ablehnungstatbestände des Art.144 Abs.2 B-VG ist das Verhältnis des Verfassungsgerichtshofes zum Verwaltungsgerichtshof neu akzentuiert worden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Anwaltsblatt (53 (1991) Nr.6 S.353-361)
VerfasserIn: Weber, Karl
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342 Verfassungsrecht
342.7 Grundrechte
347.991 Verfassungsgerichtshof
347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
340.131.5 Verfassungsgerichtsbarkeit
351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
Region:Österreich
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