Akontierung fälliger Gehälter und Austritt : OGH 9 Ob A 66/91 v.24.4.1991

Der Arbeitnehmer darf Zahlungsrückstände oder ratenweise Zahlungen nicht nur dann nicht zum Anlass eines plötzlichen Austrittes gemäss § 26 Z.2 Angestelltengesetz nehmen, wenn er diese stillschweigend längere Zeit geduldet hat, sondern auch, wenn der Arbeitgeber erwarten darf, dass der Arbeitnehmer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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