Akontierung fälliger Gehälter und Austritt : OGH 9 Ob A 66/91 v.24.4.1991
Der Arbeitnehmer darf Zahlungsrückstände oder ratenweise Zahlungen nicht nur dann nicht zum Anlass eines plötzlichen Austrittes gemäss § 26 Z.2 Angestelltengesetz nehmen, wenn er diese stillschweigend längere Zeit geduldet hat, sondern auch, wenn der Arbeitgeber erwarten darf, dass der Arbeitnehmer...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.06.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.21 Lohnauszahlung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitnehmer darf Zahlungsrückstände oder ratenweise Zahlungen nicht nur dann nicht zum Anlass eines plötzlichen Austrittes gemäss § 26 Z.2 Angestelltengesetz nehmen, wenn er diese stillschweigend längere Zeit geduldet hat, sondern auch, wenn der Arbeitgeber erwarten darf, dass der Arbeitnehmer gegen die geplante und mit allen Beschäftigten erörterte Vorgangsweise (vorübergehend lediglich Akontierung des Gehaltes zum Monatsbeginn und Restzahlung erst im Laufe des Monates) im Falle seines Nichteinverständnisses protestiert und sofortige Vollzahlung begehrt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |