Akontierung fälliger Gehälter und Austritt : OGH 9 Ob A 66/91 v.24.4.1991

Der Arbeitnehmer darf Zahlungsrückstände oder ratenweise Zahlungen nicht nur dann nicht zum Anlass eines plötzlichen Austrittes gemäss § 26 Z.2 Angestelltengesetz nehmen, wenn er diese stillschweigend längere Zeit geduldet hat, sondern auch, wenn der Arbeitgeber erwarten darf, dass der Arbeitnehmer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitnehmer darf Zahlungsrückstände oder ratenweise Zahlungen nicht nur dann nicht zum Anlass eines plötzlichen Austrittes gemäss § 26 Z.2 Angestelltengesetz nehmen, wenn er diese stillschweigend längere Zeit geduldet hat, sondern auch, wenn der Arbeitgeber erwarten darf, dass der Arbeitnehmer gegen die geplante und mit allen Beschäftigten erörterte Vorgangsweise (vorübergehend lediglich Akontierung des Gehaltes zum Monatsbeginn und Restzahlung erst im Laufe des Monates) im Falle seines Nichteinverständnisses protestiert und sofortige Vollzahlung begehrt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog