Auskunftserteilung : BVerwG 1 C 42.83 v.20.2.1990

Es stellt keinen Ermessensfehler dar, wenn die Verfassungsschutzbehörden im Regelfall von einer Auskunftserteilung absehen und nur bei Geltendmachung besonderer Umstände anders verfahren. Einer besonderen Begründung der Auskunftsverweigerung bedarf es im Regelfall nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (46 (1991) Nr.11 S.558-563)
VerfasserIn: Kröger, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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