Auskunftserteilung : BVerwG 1 C 42.83 v.20.2.1990
Es stellt keinen Ermessensfehler dar, wenn die Verfassungsschutzbehörden im Regelfall von einer Auskunftserteilung absehen und nur bei Geltendmachung besonderer Umstände anders verfahren. Einer besonderen Begründung der Auskunftsverweigerung bedarf es im Regelfall nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (46 (1991) Nr.11 S.558-563)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.06.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es stellt keinen Ermessensfehler dar, wenn die Verfassungsschutzbehörden im Regelfall von einer Auskunftserteilung absehen und nur bei Geltendmachung besonderer Umstände anders verfahren. Einer besonderen Begründung der Auskunftsverweigerung bedarf es im Regelfall nicht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |