Als Mann mit 60 in Pension : Der Gesetzgeber wollte besonders schlau sein und mit dem neuen Sozialrechtsänderungsgesetz die im Vorjahr festgestellte Verfassungswidrigkeit des unterschiedlichen Pensionsalters von Männern und Frauen reparieren. Da das neue Gesetz aber offensichtlich ebenfalls verfassungswidrig ist, ergibt sich jetzt für alle Männer, die schnell reagieren, die unverhoffte Chance, vom VfGH als 'Anlassfall' die Pension mit 60 bestätigt zu bekommen
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (10 (1991) Nr.6 S.205-206)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV) 347.991 Verfassungsgerichtshof 342.722 Gleichheit: Grundrechte 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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