Strafrechtliche Haftung von leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Beiräten : OGH 11 Os 75, 76/89 v.1.6.1990
Mitglieder des 'Beirates' einer juristischen Person dagegen scheinen in der taxativen Aufzählung des § 309 Abs.2 zweiter Satz StGB nicht auf eine Ausdehnung des Täterkreises auch auf sie verstösst demnach gegen das Analogieverbot.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Insolvenzen
347.56 Haftpflicht, berufliche 331.77 Angestellte, leitende 343.2/.7 Strafrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Mitglieder des 'Beirates' einer juristischen Person dagegen scheinen in der taxativen Aufzählung des § 309 Abs.2 zweiter Satz StGB nicht auf eine Ausdehnung des Täterkreises auch auf sie verstösst demnach gegen das Analogieverbot. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |