Strafrechtliche Haftung von leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Beiräten : OGH 11 Os 75, 76/89 v.1.6.1990

Mitglieder des 'Beirates' einer juristischen Person dagegen scheinen in der taxativen Aufzählung des § 309 Abs.2 zweiter Satz StGB nicht auf eine Ausdehnung des Täterkreises auch auf sie verstösst demnach gegen das Analogieverbot.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Insolvenzen
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.77 Angestellte, leitende
343.2/.7 Strafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Mitglieder des 'Beirates' einer juristischen Person dagegen scheinen in der taxativen Aufzählung des § 309 Abs.2 zweiter Satz StGB nicht auf eine Ausdehnung des Täterkreises auch auf sie verstösst demnach gegen das Analogieverbot.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog