Gnadenpension - Sachbezug : OGH 10 Ob S 250/90 v.18.9.1990 / § 292 Abs.4 lit.g ASVG

Bei einem neuen Dienstnehmer von seinem ehemaligen Dienstgeber eingeräumten widerruflichen Wohnungsgebrauchsrecht handelt es sich um eine Gnadenpension eines privaten Dienstgebers in Form eines Sachbezuges im Sinne des § 292 Abs.4 lit.g ASVG der auf den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht anzurechnen i...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.235 Sachbezüge
368.43 Ausgleichszulage
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Bei einem neuen Dienstnehmer von seinem ehemaligen Dienstgeber eingeräumten widerruflichen Wohnungsgebrauchsrecht handelt es sich um eine Gnadenpension eines privaten Dienstgebers in Form eines Sachbezuges im Sinne des § 292 Abs.4 lit.g ASVG der auf den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht anzurechnen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog