Gnadenpension - Sachbezug : OGH 10 Ob S 250/90 v.18.9.1990 / § 292 Abs.4 lit.g ASVG
Bei einem neuen Dienstnehmer von seinem ehemaligen Dienstgeber eingeräumten widerruflichen Wohnungsgebrauchsrecht handelt es sich um eine Gnadenpension eines privaten Dienstgebers in Form eines Sachbezuges im Sinne des § 292 Abs.4 lit.g ASVG der auf den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht anzurechnen i...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.235 Sachbezüge 368.43 Ausgleichszulage 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einem neuen Dienstnehmer von seinem ehemaligen Dienstgeber eingeräumten widerruflichen Wohnungsgebrauchsrecht handelt es sich um eine Gnadenpension eines privaten Dienstgebers in Form eines Sachbezuges im Sinne des § 292 Abs.4 lit.g ASVG der auf den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht anzurechnen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |