ASVG § 203 : OGH 10 Ob S 290/90 v.18.9.1990

Mindern Verletzungsfolgen von Arbeitsunfällen die Erwärbsfähigkeit eines Versicherten für sich allein und in ihrem Zusammenwirken um weniger als 20% der Grenze, ab der gemäss § 203 ASVG Anspruch auf Versehrtenrente besteht, liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor, auch wenn der Versicherte durch die Unfa...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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