ASVG § 203 : OGH 10 Ob S 290/90 v.18.9.1990
Mindern Verletzungsfolgen von Arbeitsunfällen die Erwärbsfähigkeit eines Versicherten für sich allein und in ihrem Zusammenwirken um weniger als 20% der Grenze, ab der gemäss § 203 ASVG Anspruch auf Versehrtenrente besteht, liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor, auch wenn der Versicherte durch die Unfa...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mindern Verletzungsfolgen von Arbeitsunfällen die Erwärbsfähigkeit eines Versicherten für sich allein und in ihrem Zusammenwirken um weniger als 20% der Grenze, ab der gemäss § 203 ASVG Anspruch auf Versehrtenrente besteht, liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor, auch wenn der Versicherte durch die Unfallfolgen ausserstande ist, besondere Anforderungen des bisherigen (nicht versicherten) Berufes zu erfüllen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |