Unfallversicherunsschutz des unterbrochenen Heimweges : OGH 10 Ob S 1/90 v.27.2.1990

Eine mindestens zweieinhalb Stunden dauernde Unterbrechung des Heimweges ist unter Bedachtnahme auf die während der Unterbrechung vorgenommenen Verrichtungen (Mithilfe bei der Reparatur eines Motorseglers) als entgültige Lösung des Zusammenhanges zwischen versicherter Tätigkeit und dem Weg vom Ort d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.8 Wegunfall
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine mindestens zweieinhalb Stunden dauernde Unterbrechung des Heimweges ist unter Bedachtnahme auf die während der Unterbrechung vorgenommenen Verrichtungen (Mithilfe bei der Reparatur eines Motorseglers) als entgültige Lösung des Zusammenhanges zwischen versicherter Tätigkeit und dem Weg vom Ort dieser Tätigkeit anzusehen, so dass der anschliessende Heimweg nicht mehr unter Versicherungsschutz steht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog