Anerkenntnis bei Unfallschäden : OLG Wien 33 Ra 22/90 v.23.3.1990

Der Wirksamkeit einer nach Beendigung des Dienstverhältnisses abgegebenen Kompensationserklärung steht die Bestimmung des § 7 Abs.1 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz nicht entgegen. Liegt keiner der Ausnahmetatbestände des § 293 Abs.3 Exekutionsordnung (vorsätzliche Schadenszufügung, Vorschussleistung o...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
656.08 Verkehrsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-721466 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage