Abfertigung von Redakteuren bei Veräusserung eines Zeitungsunternehmens : OGH 9 Ob 901/91 v.27.2.1991

Haftungsvoraussetzungen bestehen nicht, wenn keine Veräusserung eines Zeitungsunternehmens im Sinne des § 8 Abs.2 JournG vorliegt, weil nach Eintritt der Insolvenz des Zeitungsunternehmens der Masseverwalter alle Arbeitnehmer gekündigt und auch alle sonstigen Dauerschuldverhältnisse (Miet-, Druck-un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
070.4 Journalisten
658.2:347.751 Betriebsverkauf
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Haftungsvoraussetzungen bestehen nicht, wenn keine Veräusserung eines Zeitungsunternehmens im Sinne des § 8 Abs.2 JournG vorliegt, weil nach Eintritt der Insolvenz des Zeitungsunternehmens der Masseverwalter alle Arbeitnehmer gekündigt und auch alle sonstigen Dauerschuldverhältnisse (Miet-, Druck-und Leasingverträge) mit Ausnahme der Kooperationsverträge mit anderen Zeitungen gekündigt und nur die Betriebsausstattung und einen Teil des 'good will' (Abonnenten-und Inserentenlisten, sowie das Archiv der Zeitung, nicht aber den Titel) zum Gegenstand der Veräusserung gemacht hat.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog