Pfändung des Urlaubsgelds / Probleme für Regierung

Künftig soll die Grenze, bis zu der der monatliche Lohn gepfändet wird, von 3700 Schilling auf 5400 Schilling angehoben werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
339.23 Lebensstandard, privater
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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