Bundesgerichtshof räumt Mietern mehr Rechte ein : Viele Klauseln eines Mustervertrages ungültig / BGH VIII ZR 38/90
Die uneingeschränkte Instandhaltung und Reparatur von Licht-und Klingelanlagen, sowie Schlössern und Wasserhähnen kann dem Mieter ebensowenig auferlegt werden wie die generelle Haftung für alle Schäden, die Personen verursachen, mit denen der Mieter 'in einer Beziehung steht'.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1991)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 16.05.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietvertrag
347.453 Mietrecht 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Die uneingeschränkte Instandhaltung und Reparatur von Licht-und Klingelanlagen, sowie Schlössern und Wasserhähnen kann dem Mieter ebensowenig auferlegt werden wie die generelle Haftung für alle Schäden, die Personen verursachen, mit denen der Mieter 'in einer Beziehung steht'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |