Kurzarbeitsbeihilfe in Dienstleistungsunternehmungen : BMAS 30.037/10-8/91 v.16.4.1991

Die Auszahlung einer Kurzarbeitsbeihilfe gemäss § 27 Abs.1 lit.d Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) an die vom Golfkrieg wirtschaftlich in Mitleidenschaft gezogenen Reiseunternehmen (Dienstleistungsunternehmungen) ist nicht möglich, weil Kurzarbeitsbeihilfe ursprünglich nur für Mitarbeiter von Prod...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.614 Kurzarbeit
331.61 Arbeitsmarktförderung
380.833 Reisebüro
331.77 Angestellte
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Auszahlung einer Kurzarbeitsbeihilfe gemäss § 27 Abs.1 lit.d Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) an die vom Golfkrieg wirtschaftlich in Mitleidenschaft gezogenen Reiseunternehmen (Dienstleistungsunternehmungen) ist nicht möglich, weil Kurzarbeitsbeihilfe ursprünglich nur für Mitarbeiter von Produktionsbetrieben (d.h. in erster Linie für Arbeiter) gewährt wurde, um damit die wesentlich ungünstigeren Kündigungsbestimmungen gegenüber den Angestellten auszugleichen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog