Kurzarbeitsbeihilfe in Dienstleistungsunternehmungen : BMAS 30.037/10-8/91 v.16.4.1991
Die Auszahlung einer Kurzarbeitsbeihilfe gemäss § 27 Abs.1 lit.d Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) an die vom Golfkrieg wirtschaftlich in Mitleidenschaft gezogenen Reiseunternehmen (Dienstleistungsunternehmungen) ist nicht möglich, weil Kurzarbeitsbeihilfe ursprünglich nur für Mitarbeiter von Prod...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.04.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.614 Kurzarbeit
331.61 Arbeitsmarktförderung 380.833 Reisebüro 331.77 Angestellte |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Auszahlung einer Kurzarbeitsbeihilfe gemäss § 27 Abs.1 lit.d Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) an die vom Golfkrieg wirtschaftlich in Mitleidenschaft gezogenen Reiseunternehmen (Dienstleistungsunternehmungen) ist nicht möglich, weil Kurzarbeitsbeihilfe ursprünglich nur für Mitarbeiter von Produktionsbetrieben (d.h. in erster Linie für Arbeiter) gewährt wurde, um damit die wesentlich ungünstigeren Kündigungsbestimmungen gegenüber den Angestellten auszugleichen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |