Vergleichsweise Umwandlung einer Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum Monatsende unter Abfertigungsverzicht : OGH 9 Ob A 20/91 v.27.2.91

Eine Vereinbarung, mit der ein Arbeitnehmer unter Verzicht auf Abfertigung der Umwandlung seiner Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung zustimmt, ist nicht als einseitiger Verzicht, sondern als Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB zu beurteilen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Vereinbarung, mit der ein Arbeitnehmer unter Verzicht auf Abfertigung der Umwandlung seiner Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung zustimmt, ist nicht als einseitiger Verzicht, sondern als Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB zu beurteilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog