Tätlichkeiten am Arbeitsplatz : OGH 9 Ob A 40/91 v.27.2.1991 / In Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 110/90 v.13.11.1990

Darauf, dass die Verletzte vom Arbeitgeber keine dienstrechtlichen Massnahmen gegen den Arbeitnehmer verlangt und sich mit ihm später (nach seiner Entlassung) wieder versöhnt hat, kommt es nicht an, wenn sich der Vorfall während der Arbeit der verletzten Mitbediensteten ereignet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.235 Misshandlungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Darauf, dass die Verletzte vom Arbeitgeber keine dienstrechtlichen Massnahmen gegen den Arbeitnehmer verlangt und sich mit ihm später (nach seiner Entlassung) wieder versöhnt hat, kommt es nicht an, wenn sich der Vorfall während der Arbeit der verletzten Mitbediensteten ereignet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog