Austritt ohne Fälligstellung von Freizeitausgleichsansprüchen : OLG Wien 34 Ra 51/90 v.14.9.1990. Bestätigt durch OGH 9 Ob A 313/90 v.19.12.1990

Ist eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Fälligkeitsbestimmung (z.B. im Sinne des § 15 Angestelltengesetz) für die Abgeltung von Überstundenarbeit in Form eines Freizeitausgleiches nicht gegeben, darf der Arbeitnehmer seinen Austritt nicht ohne Fälligstellung bzw. Setzung einer Nachfrist erkl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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