Austritt ohne Fälligstellung von Freizeitausgleichsansprüchen : OLG Wien 34 Ra 51/90 v.14.9.1990. Bestätigt durch OGH 9 Ob A 313/90 v.19.12.1990

Ist eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Fälligkeitsbestimmung (z.B. im Sinne des § 15 Angestelltengesetz) für die Abgeltung von Überstundenarbeit in Form eines Freizeitausgleiches nicht gegeben, darf der Arbeitnehmer seinen Austritt nicht ohne Fälligstellung bzw. Setzung einer Nachfrist erkl...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Fälligkeitsbestimmung (z.B. im Sinne des § 15 Angestelltengesetz) für die Abgeltung von Überstundenarbeit in Form eines Freizeitausgleiches nicht gegeben, darf der Arbeitnehmer seinen Austritt nicht ohne Fälligstellung bzw. Setzung einer Nachfrist erklären, insbesondere wenn er den von ihm zum Anlass seines überraschenden Austrittes gemachten Misstand, Freizeitausgleich in einem nicht dem Kollektivvertrag bzw. dem Gesetz entsprechenden Ausmass, längere Zeit toleriert hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog