Austritt ohne Fälligstellung von Freizeitausgleichsansprüchen : OLG Wien 34 Ra 51/90 v.14.9.1990. Bestätigt durch OGH 9 Ob A 313/90 v.19.12.1990
Ist eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Fälligkeitsbestimmung (z.B. im Sinne des § 15 Angestelltengesetz) für die Abgeltung von Überstundenarbeit in Form eines Freizeitausgleiches nicht gegeben, darf der Arbeitnehmer seinen Austritt nicht ohne Fälligstellung bzw. Setzung einer Nachfrist erkl...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist eine gesetzliche oder kollektivvertragliche Fälligkeitsbestimmung (z.B. im Sinne des § 15 Angestelltengesetz) für die Abgeltung von Überstundenarbeit in Form eines Freizeitausgleiches nicht gegeben, darf der Arbeitnehmer seinen Austritt nicht ohne Fälligstellung bzw. Setzung einer Nachfrist erklären, insbesondere wenn er den von ihm zum Anlass seines überraschenden Austrittes gemachten Misstand, Freizeitausgleich in einem nicht dem Kollektivvertrag bzw. dem Gesetz entsprechenden Ausmass, längere Zeit toleriert hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |