Unterkunftsgewährung an ausländische Volontäre : VGH 89/09/0127 v.4.9.1990

Wird Ausländern für die Zeit ihres 'Volontärverhältnisses' ein Wohnraum ohne Abschluss eines Bittleih-, Leih-oder Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt, kann die Wohnraumüberlassung als Naturallohn gewertet werden, so dass das Vorliegen einer entgeltlichen Beschäftigung angenommen werde...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.833 Dienstwohnung
331.96 Arbeitsvermittlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische Dokument Nr. A-717736 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage