Einbau von Löschmechanismen in Computerprogrammen ohne Wissen des Arbeitgebers : OGH 9 Ob A 157/90 v.29.8.1990

Der heimliche Einbau von Löschroutinen in ein Computerprogramm ist ein Entlassungsgrund wegen Vertrauensunwürdigkeit (§ 27 Z.1 letzter Fall Angestelltengesetz). Wesentlich ist weder, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Kaufvertrag über die Computerprogramme zustandegekommen ist, für die ang...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der heimliche Einbau von Löschroutinen in ein Computerprogramm ist ein Entlassungsgrund wegen Vertrauensunwürdigkeit (§ 27 Z.1 letzter Fall Angestelltengesetz). Wesentlich ist weder, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Kaufvertrag über die Computerprogramme zustandegekommen ist, für die angemessenes Entgeld zu zahlen gewesen wäre, worüber aber keine Einigung zustandegekommen ist, noch ob es schlüssig zur entgeltlichen Einräumung einer Werknutzungsbewilligung gekommen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog