Verjährung kollektivvertraglicher Ansprüche : OGH 9 Ob A 246/90 v.24.10.1990

Wird in einem Kollektivvertrag (hier in § 20 des Kollektivvertrages für Steinarbeiter) das Wort 'Verjähren' gebraucht, kann daraus noch nicht gefolgert werden, die Frist könne nur durch gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gewahrt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:18.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird in einem Kollektivvertrag (hier in § 20 des Kollektivvertrages für Steinarbeiter) das Wort 'Verjähren' gebraucht, kann daraus noch nicht gefolgert werden, die Frist könne nur durch gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gewahrt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog