Rechtswidrige Bestrafung des Arbeitgebers nach rechtsunwirksamer Entlassung einer schwangeren Arbeitnehmerin : VGH 90/19/0250 24.9.1990

Ein Verstoss gegen § 12 MSchG fällt nicht unter die Strafsanktion des § 37 Abs.1 MSchG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:04.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
331 Arbeitgeber
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Verstoss gegen § 12 MSchG fällt nicht unter die Strafsanktion des § 37 Abs.1 MSchG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog