ASVG § 273 Abs.1 : OGH 10 Ob S 26/90 v.24.4.1990

Wer trotz bestehender Behinderung (hier Rollstuhlfahrer), eine Berufstätigkeit ausübt, Versicherungszeiten erwirbt und damit die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditäts-oder Berufsunfähigkeitspension erfüllt, kann sich nach Erreichung dieser Voraussetzungen nicht darauf berufen, d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
331.116 Arbeitsverträge
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wer trotz bestehender Behinderung (hier Rollstuhlfahrer), eine Berufstätigkeit ausübt, Versicherungszeiten erwirbt und damit die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditäts-oder Berufsunfähigkeitspension erfüllt, kann sich nach Erreichung dieser Voraussetzungen nicht darauf berufen, dass er - ohne Änderung seines körperlichen oder geistigen Zustandes - wegen dieser Behinderung nunmehr invalid oder berufsunfähig sei.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog