ASVG § 273 Abs.1 : OGH 10 Ob S 26/90 v.24.4.1990
Wer trotz bestehender Behinderung (hier Rollstuhlfahrer), eine Berufstätigkeit ausübt, Versicherungszeiten erwirbt und damit die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditäts-oder Berufsunfähigkeitspension erfüllt, kann sich nach Erreichung dieser Voraussetzungen nicht darauf berufen, d...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
331.116 Arbeitsverträge 368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wer trotz bestehender Behinderung (hier Rollstuhlfahrer), eine Berufstätigkeit ausübt, Versicherungszeiten erwirbt und damit die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditäts-oder Berufsunfähigkeitspension erfüllt, kann sich nach Erreichung dieser Voraussetzungen nicht darauf berufen, dass er - ohne Änderung seines körperlichen oder geistigen Zustandes - wegen dieser Behinderung nunmehr invalid oder berufsunfähig sei. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |