Kein erhöhter Karenzurlaubsgeldanspruch für ledige Mütter bei bestehender Zweit-Meldung beim Kindesvater : VGH 89/08/0286 v.16.10.1990

Entscheidend ist nur, ob die Kindesmutter mit dem Kindesvater nach den Vorschriften des Meldegesetzes 1972 an der gleichen Adresse gemeldet war.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
351.755.6 Meldewesen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Entscheidend ist nur, ob die Kindesmutter mit dem Kindesvater nach den Vorschriften des Meldegesetzes 1972 an der gleichen Adresse gemeldet war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog