Berufsschutz nach freiwilliger Versicherung : OGH 10 Ob S 225/90 v.12.6.1990
Auch die Pflichtversicherung nach anderen Gesetzen als dem ASVG kann keinen Berufsschutz nach § 273 Abs.3 auslösen. Zeiten der freiwilligen Versicherung dürfen demgegenüber nicht bevorzugt behandelt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!