Berufsschutz nach freiwilliger Versicherung : OGH 10 Ob S 225/90 v.12.6.1990

Auch die Pflichtversicherung nach anderen Gesetzen als dem ASVG kann keinen Berufsschutz nach § 273 Abs.3 auslösen. Zeiten der freiwilligen Versicherung dürfen demgegenüber nicht bevorzugt behandelt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.12.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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