Ablehnung eines Gespräches mit dem Arbeitgeber ohne Vertrauensperson : OLG Wien 34 Ra 19/89 v.9.2.1990 / OGH 9 Ob A 154/90 v.27.6.1990

Entlassung nach § 27 Z.4 Angestelltengesetz nur dann berechtigt, wenn sich der Arbeitnehmer beharrlich weigert, sich den durch den 'Gegenstand der Dienstleistung' gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers zu fügen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.12.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.13 Entlassung: Arbeit
331.89 Arbeitskonflikte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverhältnis Dokument Nr. A-717096 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage