Streit um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditkarteninstitute : Unterschiedliche Rechtsauffassungen / Zusätzliche Gebühren beanstandet / Mögliche Kostensteigerungen

Die Verbraucherschützer haben die Ansicht vertreten, dass bei allen Kreditkartenunternehmen, die ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht den Kunden auf ihren Antragsformularen bekanntmachen, die Bedingungen nicht Bestandteil des Vertrages werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verbraucherschützer haben die Ansicht vertreten, dass bei allen Kreditkartenunternehmen, die ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht den Kunden auf ihren Antragsformularen bekanntmachen, die Bedingungen nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog