Unzumutbarer Urlaubsverbrauch bei Schwangerschaft der Ehefrau : OGH 9 Ob A 23/91 v.13.2.1991

Eine im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers enthaltene Anordnung, der Gebührenurlaub gelte durch die Dienstfreistellung als konsumiert,kann nur als Anbot zur Urlaubskonsumierung angesehen werden.Dies ändert jedoch nichts daran, dass die einseitig verfügte Dienstfreistellung an sich für die Zumutbar...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Urlaub
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers enthaltene Anordnung, der Gebührenurlaub gelte durch die Dienstfreistellung als konsumiert,kann nur als Anbot zur Urlaubskonsumierung angesehen werden.Dies ändert jedoch nichts daran, dass die einseitig verfügte Dienstfreistellung an sich für die Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches ohne Bedeutung ist. Der Urlaubsverbrauch ist dem Arbeitnehmer völlig unzumutbar, wenn auf Grund eines zwar anhaltenden, aber absehbar gefährdeten Gesundheitszustandes seiner Ehefrau während der Schwangerschaft keine Ortsveränderung in Betracht kommt und der Arbeitnehmer sein Kleinkind betreuen muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog