Unzumutbarer Urlaubsverbrauch bei Schwangerschaft der Ehefrau : OGH 9 Ob A 23/91 v.13.2.1991
Eine im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers enthaltene Anordnung, der Gebührenurlaub gelte durch die Dienstfreistellung als konsumiert,kann nur als Anbot zur Urlaubskonsumierung angesehen werden.Dies ändert jedoch nichts daran, dass die einseitig verfügte Dienstfreistellung an sich für die Zumutbar...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Urlaub 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers enthaltene Anordnung, der Gebührenurlaub gelte durch die Dienstfreistellung als konsumiert,kann nur als Anbot zur Urlaubskonsumierung angesehen werden.Dies ändert jedoch nichts daran, dass die einseitig verfügte Dienstfreistellung an sich für die Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches ohne Bedeutung ist. Der Urlaubsverbrauch ist dem Arbeitnehmer völlig unzumutbar, wenn auf Grund eines zwar anhaltenden, aber absehbar gefährdeten Gesundheitszustandes seiner Ehefrau während der Schwangerschaft keine Ortsveränderung in Betracht kommt und der Arbeitnehmer sein Kleinkind betreuen muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |