Beförderung und Gleichbehandlungsgrundsatz : OGH 9 Ob A 266/90 v.5.12.1990

Meint ein Betriebsratsmitglied, wegen seiner Betriebsratstätigkeit diskriminiert und bei einer Beförderung übergangen worden zu sein, und macht deshalb Schadenersatzforderungen geltend, muss es zur Begründung seines wegen Verletzung der Bestimmung des § 115 Abs.3 ArbVG erhogenen Anspruches auch die...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Meint ein Betriebsratsmitglied, wegen seiner Betriebsratstätigkeit diskriminiert und bei einer Beförderung übergangen worden zu sein, und macht deshalb Schadenersatzforderungen geltend, muss es zur Begründung seines wegen Verletzung der Bestimmung des § 115 Abs.3 ArbVG erhogenen Anspruches auch die Kausalität der aus diesem Motiv erfolgenden Benachteiligung nachweisen. Das Betriebsratsmitglied muss muss behaupten können, es wäre der bestqualifizierte Bewerber für den Posten gewesen und ohne Diskriminierung sicher berücksichtigt worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog