Beförderung und Gleichbehandlungsgrundsatz : OGH 9 Ob A 266/90 v.5.12.1990
Meint ein Betriebsratsmitglied, wegen seiner Betriebsratstätigkeit diskriminiert und bei einer Beförderung übergangen worden zu sein, und macht deshalb Schadenersatzforderungen geltend, muss es zur Begründung seines wegen Verletzung der Bestimmung des § 115 Abs.3 ArbVG erhogenen Anspruches auch die...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Meint ein Betriebsratsmitglied, wegen seiner Betriebsratstätigkeit diskriminiert und bei einer Beförderung übergangen worden zu sein, und macht deshalb Schadenersatzforderungen geltend, muss es zur Begründung seines wegen Verletzung der Bestimmung des § 115 Abs.3 ArbVG erhogenen Anspruches auch die Kausalität der aus diesem Motiv erfolgenden Benachteiligung nachweisen. Das Betriebsratsmitglied muss muss behaupten können, es wäre der bestqualifizierte Bewerber für den Posten gewesen und ohne Diskriminierung sicher berücksichtigt worden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |