Auflösung von unkündbaren Dienstverhältnissen : OGH 10 Ob S 348/89 v.25.9.1990

Erklärt der Arbeitnehmer, dem die Unkündbarkeit seines Dienstverhältnisses bewusst ist, dem Arbeitgeber, er werde sich kündigen lassen und die Kündigung nicht anfechten, erfolgt die Auflösung des unkündbaren Dienstverhältnisses nicht einseitig durch den Arbeitgeber.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-715086 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage