Auflösung von unkündbaren Dienstverhältnissen : OGH 10 Ob S 348/89 v.25.9.1990
Erklärt der Arbeitnehmer, dem die Unkündbarkeit seines Dienstverhältnisses bewusst ist, dem Arbeitgeber, er werde sich kündigen lassen und die Kündigung nicht anfechten, erfolgt die Auflösung des unkündbaren Dienstverhältnisses nicht einseitig durch den Arbeitgeber.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Erklärt der Arbeitnehmer, dem die Unkündbarkeit seines Dienstverhältnisses bewusst ist, dem Arbeitgeber, er werde sich kündigen lassen und die Kündigung nicht anfechten, erfolgt die Auflösung des unkündbaren Dienstverhältnisses nicht einseitig durch den Arbeitgeber. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |