Auflösung von unkündbaren Dienstverhältnissen : OGH 10 Ob S 348/89 v.25.9.1990

Erklärt der Arbeitnehmer, dem die Unkündbarkeit seines Dienstverhältnisses bewusst ist, dem Arbeitgeber, er werde sich kündigen lassen und die Kündigung nicht anfechten, erfolgt die Auflösung des unkündbaren Dienstverhältnisses nicht einseitig durch den Arbeitgeber.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erklärt der Arbeitnehmer, dem die Unkündbarkeit seines Dienstverhältnisses bewusst ist, dem Arbeitgeber, er werde sich kündigen lassen und die Kündigung nicht anfechten, erfolgt die Auflösung des unkündbaren Dienstverhältnisses nicht einseitig durch den Arbeitgeber.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog