Austritt nach Entlassungsdrohung : OGH 9 Ob A 239/90 v.10.10.1990

Die Erklärung eines Arbeitgebers, dass er den Arbeitnehmer entlassen müsse, wenn er den Dienst, zu dem er eingeteilt worden ist, nicht antrete, ist nur als Androhung der Konsequenz für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen die dienstliche Anordnung zu verstehen und kann den Arbeitnehmer nicht zur Ann...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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