Austritt nach Entlassungsdrohung : OGH 9 Ob A 239/90 v.10.10.1990
Die Erklärung eines Arbeitgebers, dass er den Arbeitnehmer entlassen müsse, wenn er den Dienst, zu dem er eingeteilt worden ist, nicht antrete, ist nur als Androhung der Konsequenz für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen die dienstliche Anordnung zu verstehen und kann den Arbeitnehmer nicht zur Ann...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Erklärung eines Arbeitgebers, dass er den Arbeitnehmer entlassen müsse, wenn er den Dienst, zu dem er eingeteilt worden ist, nicht antrete, ist nur als Androhung der Konsequenz für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen die dienstliche Anordnung zu verstehen und kann den Arbeitnehmer nicht zur Annahme berechtigen, der Arbeitgeber hätte eine Entlassung ausgesprochen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |